Die Bundesregierung hat eine Änderung der Höfeordnung beschlossen, welche unter anderem auch für Höfe in NRW Anwendung finden wird. Künftig soll der Hofeswert nicht mehr mit dem Einheitswert angegeben werden. Vielmehr wird sich der Wert des Hofes im Sinne der Höfeordnung nach der Grundsteuerfeststellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs richten und dem 0,6-fachen des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes entsprechen. Diese Änderung wird ab dem 01.01.2025 in Kraft treten und könnte in einer bedeutenden Erhöhung der Abfindung für die Nicht-Hoferben resultieren.
Für eine Beratung hinsichtlich der lebzeitigen Hofübertragung oder der Erstellung eines Testaments / Erbvertrages mit Hoferbeneinsetzung vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.