Das Finanzgericht Münster entschied, dass für das Erbe eines Nießbrauchrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb die steuerlichen Erleichterungen für Betriebsvermögen nicht gelten. Die Klägerin, Alleinerbin ihres Mannes, der ein solches Recht seinem Sohn übertrug, konnte die Begünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Das Gericht begründete dies mit der bewertungsrechtlichen Definition von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, wonach ein Nießbrauchrecht nicht darunterfällt. Die Entscheidung lässt Revision zu. Mehr Informationen dazu finden Sie im Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.11.2019, Aktenzeichen 3 K 3014/16 Erb.