Erbrecht: Was gehört zur Erbmasse?

Beim Erbrecht geht es darum, was nach dem Tod einer Person mit ihrem Besitz geschieht. Eine zentrale Frage ist, welche Werte in die Erbmasse fallen. Die Erbmasse umfasst alle Vermögenswerte des Verstorbenen, abzüglich möglicher Schulden. Wer erbt, wird durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge bestimmt.

Bestandteile der Erbmasse

Die Erbmasse setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:

  • Aktivnachlass: Alle Vermögenswerte des Erblassers.
  • Passivnachlass: Schulden oder Verbindlichkeiten.

 

Aktivnachlass – Vermögen des Erblassers

Dazu gehören unter anderem:

  • Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke)
  • Bankguthaben und Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen)
  • Unternehmensanteile oder Bausparverträge

Nicht zur Erbmasse zählen persönliche Rechte, wie Rentenansprüche oder Vermögen aus Lebensversicherungen, wenn ein Begünstigter festgelegt wurde.

 

Passivnachlass – Schulden und Verbindlichkeiten

Dazu zählen:

  • Darlehen und Kredite
  • Unterhaltspflichten oder sonstige Verpflichtungen
  • Beerdigungskosten sind abzugsfähig, jedoch nicht die Erbschaftssteuer oder Streitkosten zwischen Erben.

 

Erbrecht für Ehepartner

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben besondere Rechte:

Zugewinnausgleich: Falls der Erblasser in einer Zugewinngemeinschaft lebte, erhält der Partner 50 % des gemeinsamen Vermögens. Dies wird nicht zur Erbmasse gerechnet.

Pflichtteil: Selbst bei einer Enterbung steht dem Ehepartner ein Pflichtteil von 25 % der Erbmasse zu.

Voraus: Der Partner kann wichtige Haushaltsgegenstände (z. B. Möbel, Auto, Geschirr) behalten, sofern er erbberechtigt ist.

 

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert der Erbmasse und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab:

  • Enge Verwandte wie Ehepartner oder Kinder haben höhere Freibeträge.
  • Die Steuer liegt zwischen 7 % und 50 % der Erbmasse.

 

Erbengemeinschaft und Konflikte

Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ohne Testament kann dies zu Streitigkeiten führen. Um Probleme zu vermeiden, kann eine frühzeitige juristische Beratung hilfreich sein.

 

Fazit

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema. Besonders bei großen Nachlässen, Schulden oder mehreren Erben kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, um Streit und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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