Telefonische Ersteinschätzung

02151 / 76967 501

Erbrecht: Nachlasspfleger darf nicht für unbekannte Erben entscheiden

 

Zusammenfassung:

Nachlasspfleger haben laut BGH nicht die Befugnis, für unbekannte Erben eine dem Erblasser noch vor seinem Tod angefallene Erbschaft (Unternachlass) auszuschlagen. Das Recht zur Erbausschlagung ist ein höchstpersönliches Recht, das allein dem Erben oder seinen Rechtsnachfolgern zusteht. Der Nachlasspfleger hat lediglich die Aufgabe, den Nachlass für den eigentlichen Erben zu sichern und zu erhalten.

 

Inhalt:

In einem aktuellen Beschluss hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Erbausschlagung durch Nachlasspfleger bestätigt. Demnach kann ein Nachlasspfleger nicht für unbekannte Erben eine Erbschaft ausschlagen. Dies liegt daran, dass die Erbausschlagung eine persönliche Entscheidung ist, die von dem Erben oder seinen Rechtsnachfolgern selbst getroffen werden muss. Der Nachlasspfleger hat lediglich die Aufgabe, den Nachlass für den eigentlichen Erben zu sichern und zu erhalten. Er ist nicht befugt, Entscheidungen darüber zu treffen, wer letztendlich den Nachlass erbt.

Die Entscheidung des BGH ist aus mehreren Gründen richtig. Erstens respektiert sie den höchstpersönlichen Charakter der Erbausschlagung. Die Entscheidung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, ist eine wichtige Entscheidung, die nicht von einem Dritten getroffen werden sollte. Zweitens trägt die Entscheidung des BGH zur Rechtssicherheit bei. Es ist nun klar, dass Nachlasspfleger in keinem Fall Erbschaften für unbekannte Erben ausschlagen können. Dies vermeidet Rechtsstreitigkeiten und sorgt dafür, dass die Rechte der Erben gewahrt bleiben.

 

Praxisrelevanz:

Die Entscheidung des BGH hat erhebliche Auswirkungen für die Praxis. Nachlasspfleger sollten sich daher bewusst sein, dass sie keine Erbschaften für unbekannte Erben ausschlagen können. Wenn ein Nachlasspfleger Zweifel hat, ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden sollte, sollte er sich an einen Rechtsanwalt wenden.

 

Handlungsempfehlung:

Wenn Sie Erbe sind und erwägen, eine Erbschaft auszuschlagen, sollten Sie unbedingt Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen Ihrer Entscheidung zu verstehen und Sie auch bei der Durchführung der Erbausschlagung unterstützen.

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02151 / 76967-40

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!