Kann das Erbe vorzeitig ausgezahlt werden?
Viele Menschen stellen sich die Frage, ob sie ihren Erbteil bereits zu Lebzeiten des Erblassers erhalten können. Grundsätzlich sieht das Erbrecht keine Pflicht zur vorzeitigen Auszahlung vor. Das bedeutet: Erben haben kein automatisches Recht darauf, das Erbe vor dem Tod des Erblassers einzufordern.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, um eine vorzeitige Auszahlung zu realisieren. Eine der häufigsten Optionen ist die Auszahlung gegen einen Pflichtteilverzicht. Dabei einigt sich der Erbnehmer mit dem Erblasser darauf, jetzt einen bestimmten Betrag zu erhalten und dafür später auf den Pflichtteil zu verzichten.
Pflichtteilverzicht und vorzeitige Auszahlung
Viele Eltern sind bereit, ihren Kindern bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes zu überlassen, zum Beispiel zur Finanzierung eines Eigenheims. In solchen Fällen kann der Erblasser mit dem Erben eine Vereinbarung treffen.
Diese vorzeitige Auszahlung wird oft als Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Der Erbnehmer verzichtet dabei offiziell auf seinen späteren Pflichtteil. Ein solcher Verzicht muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
Vorteile und Risiken
Für den Erblasser:
- Er kann mitentscheiden, wofür das Geld verwendet wird.
- Er verhindert möglichen Streit unter den Erben.
Für den Erben:
- Er erhält das Geld zu einem Zeitpunkt, an dem er es am meisten braucht.
- Er kann große Investitionen früher tätigen.
Risiken:
- Der Erbnehmer erhält möglicherweise weniger, als ihm später als Pflichtteil zugestanden hätte.
- Die Auszahlung kann zu Konflikten mit anderen Erben führen.
Erbengemeinschaft und ihre Herausforderungen
Ist eine Person Teil einer Erbengemeinschaft, wird die gesamte Erbmasse gemeinschaftlich verwaltet. Einzelne Erben können nicht allein über ihren Anteil verfügen, sondern benötigen die Zustimmung aller Miterben.
Das kann zu erheblichen Konflikten führen. Eine Möglichkeit, sich aus einer Erbengemeinschaft zu lösen, ist die Veräußerung oder Abschichtung des eigenen Erbteils. Dabei kann ein Erbe gegen eine Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Dies erfordert die Zustimmung der anderen Erben und muss notariell beurkundet werden.
Das Geldvermächtnis als Sonderfall
Manchmal wird ein Geldvermächtnis in einem Testament festgelegt. In diesem Fall erhält der Begünstigte einen bestimmten Geldbetrag aus dem Erbe und hat einen schuldrechtlichen Anspruch darauf. Dieser Anspruch kann im Gegensatz zur vorzeitigen Auszahlung nicht einfach verweigert werden.
Erbstreitigkeiten und rechtliche Hilfe
Erbschaft Fragen sind oft komplex und können zu Streitigkeiten führen. Gerade wenn mehrere Erben involviert sind, kann es zu Konflikten kommen. Falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist, bleibt oft nur der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht.